Rübcke & Kopp Steuerberater Hamburg

Ihre Steuerberatungsgesellschaft im Westen der Metropole

Unsere gewerbetreibenden, freiberuflichen und privaten Mandanten bei Rübcke & Kopp Steuerberater Hamburg betreuen wir bundesweit. Wir lieben nicht nur Zahlen, sondern auch den Umgang mit den Menschen dahinter.

Ihre kompetente Steuerberatung Rübcke & Kopp, Hamburg

Steuerberatung

Wir von Rübcke und Kopp Steuerberater in Hamburg sind eine freundliche und aufgeschlossene Kanzlei, die nicht nur die Zahlen, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Menschen dahinter liebt.

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerberater-Team? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Sie sind Gewerbetreibender, Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson? Wir nehmen uns viel Zeit für ein vertrauensvolles Erstgespräch, stellen die richtigen Fragen und bringen Ihnen die oft unverständliche Steuerwelt verständlich näher. Wir betreuen unsere Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen in Hamburg, im Hamburger Umland und auch bundesweit. Viele unserer Auftraggeber halten uns bereits seit Jahrzehnten die Treue, teilweise in zweiter und dritter Generation. Wir stehen sowohl für Stabilität und Zuverlässigkeit als auch für die notwendige Flexibilität.

Wir ersparen Ihnen Arbeit, Zeit und manchmal Nerven und Sie konzentrieren sich auf Ihre Stärken und Kompetenzen. Lassen Sie uns Ihren Jahresabschluss, Ihre Steuererklärung oder auch Ihre Finanz-und Lohnbuchhaltung übernehmen. Ebenso beraten wir Sie fundiert bei allen wirtschaftlichen Fragen und Ihrer persönlichen Steuergestaltung. Auch in der erbschaftsteuerlichen Beratung oder bei der Testamentsvollstreckung sind wir Ihr seriöser Partner.

Jobs bei Rübcke und Kopp Steuerberatung in Hamburg, Matthias Kopp in seiner Kanzlei

Sie möchten Ihre privaten Steuerangelegenheiten oder Ihr Unternehmen kompetent und vertrauensvoll betreut wissen?
Wir übernehmen für Sie:

Allgemeine Steuerberatung | Private Steuererklärung

Jahresabschluss | Betriebliche Steuererklärung

Finanzbuchhaltung | Lohnbuchhaltung

Erbschaftsteuer | Testamentsvollstreckung

Existenzgründung | Steuerliche Rentnerberatung uvm.

Sprechen Sie uns an:   +49 40 6077 1493 0

Aktuelles rund um Steuern | Steuerberater Hamburg

Wir von Rübcke und Kopp Steuerberater in Hamburg versorgen Sie regelmäßig mit steuerrechtlich relevanten Informationen. Sie finden in jedem Quartal beispielsweise eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Steuerrecht als PDF zum Lesen oder Download.

Die aktuellen steuerlichen Quartalsinformationen des 2. Vierteljahres 2026 sind für Sie zum Lesen und Download verfügbar. Themen aus der Steuerwelt, die lesenswert für fast alle Mandanten unseres Hauses sind. Die Inhaltsliste siehe unten. Stand 04.06.2026

Informationen zur Einführung der E-Rechnung

Besonders beachtenswert für Sie als Unternehmer ist der künftige Umgang mit E-Rechnungen im B2B-Verhältnis. Auch wenn Sie ggf. nur an Endkunden (B2C) Leistungen und Produkte vertreiben, kann es im Bereich Einkauf dennoch von großer Relevanz für Sie sein, diesen Bereich zu lesen. Die neuen Regeln gelten im wesentlichen bereits seit dem 01.01.2025 und dürften voraussichtlich für alle unsere Mandanten gültig sein. Wir haben alle wichtigen Details rund um die Vorgehensweise für Sie in einem Text unter Steuerliche Themen zusammengefasst. Ein Update finden Sie in den Quartalsinformationen unter Punkt 9. Stand 04. Dezember 2025

DAS WICHTIGSTE aus dem Steuerrecht zum 2. Quartal 2026:

1.  Regierungsentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen
2.  Bundeshaushalt 2027 – Eckpunkte beschlossen
3.  Altersvorsorgereform verabschiedet
4.  BMF: Praxishinweise zur Aktivrente
5.  Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung
6.  Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortsetzung der Tätigkeit
7.  Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
8.  Abfindung in Raten für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht ist nicht steuerbar
9.  Kindergeld künftig ohne Antrag
10. BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts
11. BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer

Stand: 04. Juni 2026

Zu einigen Punkten von größerer Relevanz: 

Zu Punkt 3:

Die Altersvorsorgereform wurde Ende März verabschiedet und tritt zum 1.1.2027 in Kraft. Hier regen wir an, etwaige Entscheidungen zur Altersvorsorge ggf. zurückzustellen, bzw. sich bereits jetzt Angebote mit neuen Konditionen zukommen zu lassen. Die Anbieter entsprechender Produkte werden sämtlich kurzfristig veränderte Vorsorgeprodukte auf den Markt bringen, insofern gilt es evtl. entsprechende Angebote abzuwarten.

Zu Punkt 4:

Das Gesetz zur Aktivrente ist ebenfalls in Kraft getreten und gilt bereits rückwirkend zum 1.1.2026. Die Aktivrente ist aus Arbeitnehmendensicht eine gute Möglichkeit auch im fortgeschrittenen Alter noch beruflich tätig zu bleiben und damit die Altersvorsorge aufzustocken. Tatsächlich ist es so, dass sich in diesem Fall die Weiterbeschäftigung lohnt, Voraussetzung ist allerdings das Erreichen der Renteneintrittsgrenze. Vorgezogene Rente oder auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente etc. erfüllen die Voraussetzungen nicht. Die Aktivrente ist dann bis 2.000, – € mtl. steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, wobei hier für den Arbeitnehmenden (durch Eintritt in die Rente) nahezu keine Beiträge anfallen.

Für die Arbeitgeberseite ist diese Gesetzesinitiative ebenfalls sehr erfreulich, denn durch diese für den Arbeitnehmenden effektive Weiterbeschäftigung ist es möglich, den Unternehmenden großes Knowhow zu erhalten.

Daneben weisen wir darauf hin, dass ebenfalls rückwirkend ein Förderpaket hinsichtlich der Elektromobilität beschlossen worden ist. Hier gibt es große Fördermöglichkeiten insbesondere für einkommensschwächere Familien mit mehreren Kindern. Diese Fördertöpfe gelten allerdings nur für Fahrzeuge im Privatvermögen. Sollte hier Beratungsbedarf bestehen kommen Sie bitte gern auf uns zu.

Für betriebliche Fahrzeuge gilt seit Sommer 2025 die sogen. Turbo-Abschreibung als Fördertopf, welchen wir beim Jahresabschluss auf Sinnhaftigkeit für Sie prüfen und stets die besseren Lösungen vorschlagen und zum Ansatz bringen werden.

Ihr vierteljährliches Steuer-Update

Rübcke und Kopp Steuerberater in Hamburg

Bereich Hilfreiche Downloads unter Arbeitspapiere:

Die Steuertermine für 2026 sind frisch hinterlegt. Stand 05.01.2026

Die drei zum Download hinterlegten Personalfragebögen (Personal | Auszubildende | Geringfügig Beschäftigte) wurden im Januar 2025 bzw. April 2024 aktualisiert. Neu ist seither ebenfalls der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherung für Arbeitnehmer im Gewerbe bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch.

Unser Kanzlei-Team für Ihren Erfolg

Matthias Kopp
Steuerberater

Olaf Kanebley
Dipl.-Betriebswirt

Claudia Köster
Steuerfachangestellte

Iris Schacht
Steuerfachangestellte

Marcus Matthiesen
Steuerfachangestellter

Waltraud Sottong
Steuerfachangestellte

Larissa Fricke
Steuerfachangestellte

Christine Wuttke
Sekretariat

Celina Wuttke
Steuerfachangestellte

Stellenangebote | Rübcke & Kopp Steuerberater in Hamburg

Aktuell suchen wir neue, qualifizierte Mitarbeiter.

Sie sind ausgebildete/r Steuerfachangestellte/r  und wollen im Hamburger Westen neu durchstarten?

Sie möchten in einer angenehmen und kompetenten Umgebung arbeiten?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme, denn wir suchen Verstärkungen für unser wachsendes Team als:

Sprechen Sie uns an!

Per Telefon:  +49 40 6077 1493 0

Per E-Mail:   info(at)ruebcke-kopp.de

Steuerberater Hamburg | Entwicklung der Kanzlei Rübcke & Kopp

Steuerberater Matthias Kopp, der seit 1987 im Steuerrecht tätig ist, führt nunmehr die Rübcke & Kopp Steuerberatungsgesellschaft mbH in alleiniger Geschäftsführung. Der zwischenzeitlich ausgeschiedene Senior-Partner Helmut Rübcke blickte als Steuerberater auf über 50 Jahre Berufserfahrung zurück. Bereits im Dezember 1966 gründete er seine Kanzlei für Steuerberatung. Im Zuge eines fließenden und reibungslosen Generationswechsels gründeten Helmut Rübcke und sein langjähriger Mitarbeiter Matthias Kopp am 19. April 2002 gemeinsam die heutige Gesellschaft Rübcke und Kopp Steuerberater in Hamburg.

Zudem gründeten sie gemeinsam mit Betriebswirt Olaf Kanebley, der seit 1991 in steuerberatenden Kanzleien und als Unternehmensberater tätig ist, die Rübcke & Kopp Treuhandgesellschaft mbH. Olaf Kanebley ist seit 1991 außerdem Geschäftsführer der Calix Unternehmensgruppe, mit welcher wir eng kooperieren. Hiermit haben wir eine konsequente und kontinuierliche Betreuung der breitgefächerten Mandantschaft sichergestellt.

Besprechungsraum bei Rübcke und Kopp Steuerberater in Hamburg

Steuerberater Hamburg | Rübcke & Kopp | Kooperationen

Steuerberatung für Sie als Mandant der Rübcke & Kopp Steuerberatungsgesellschaft mbH ist unsere Kernaufgabe.
Wichtige wirtschaftliche, oft steuernahe Themenbereiche decken wir für Sie mit unseren Kooperationen ab.

Ihre Treuhandgesellschaft Rübcke & Kopp in Hamburg

Treuhandtätigkeiten der Rübcke & Kopp Treuhand GmbH sind:
Verwalten fremden Vermögens im Rahmen  gesetzlicher Bestimmungen und des KWG | Verwaltung und Betreuung von Kreditsicherheiten | Wahrnehmung von Gesellschafterrechten für Dritte | Erwerb und Halten von Geschäftsanteilen im eigenen Namen für fremde Rechnung | WEG-Verwaltung, Hausverwaltung, Zwangsverwaltung von Immobilien im gerichtlichen Auftrag

Aktivitäten der Calix Unternehmensberatung GmbH sind:
Einrichtung und Betreuung von internem und externem Controlling | Strategieberatung im laufenden Unternehmen und bei Neuausrichtungen | Beratung von Unternehmen in der Krise | Finanzierungsberatung und -begleitung | Externe Beratung und Betreuung in sämtlichen Fragen der Geschäftsführung | Interims- und Notgeschäftsführung | Coaching und Sparring uvm.

Wir stellen Ihnen unten auf der Seite gebündelt aktuelle und relevante steuerliche & wirtschaftliche Informationen zur Verfügung. Bitte folgen Sie diesem blauen Wegweiser.

Unsere Mitgliedschaften | Rübcke & Kopp Steuerberater Hamburg