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Steuerliche Themen

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Hier sammeln wir für Sie relevante Informationen zu einzelnen steuerlichen Themen:

Steuerliche Themen für Sie gesammelt:

E-Rechnungen

Für den Bereich des Rechnungsausgang gilt auch für 2026 noch die Übergangsfrist, insofern kann hier noch in Ruhe an der Umsetzung gearbeitet werden. Bitte setzen Sie sich aber doch so langsam mit dem Thema auseinander.

Hinsichtlich des Rechnungseingang gelten die entsprechenden Übergangsvorschriften nicht. Hier ist jeder Unternehmende verpflichtet auch E-Rechnungen entgegennehmen zu können.

Nochmals ACHTUNG!!!: Wenn Sie E-Rechnungen erhalten, sind Sie verpflichtet diese E-Rechnungen zu sichern und zu verwalten. Die eigentliche Rechnung ist der damit verbundene Daten-satz, diesen müssen Sie speichern und ablegen. Hier gelten dann auch entsprechende Aufbewahrungsfristen. Es reicht in keinem Fall diese E-Rechnungen auszudrucken und als Papier abzulegen. Die Papierversion ist nur eine optische Darstellung. Die Finanzverwaltung hat in einem im Oktober veröffentlichen umfangreichen BMF-Schreiben noch einmal darauf hingewiesen, dass der Vorsteuerabzug nur gewährleistet ist, wenn die entsprechenden Daten ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen hierzu kommen Sie bitte auf uns zu.

Stand 04. Dezember 2025

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Wir haben hier für Sie die Anforderungen des Gesetzgebers an die technische Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht und die relevanten Zeitpunkte der Einführung zusammengefasst:

Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025

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Mindestlohn

Stand 18. April 2024:

Stufenweise Anhebung Mindestlohn:

01.10.2022       12,- €

01.01.2024       12,41 €

01.01.2025       12,82 €

Der Mindestlohn ist stets als Bruttolohn zu verstehen.

Die Minijobgrenze wurde für 2024 auf 538,- € angehoben, die maximale monatliche Arbeitszeit beträgt 43,35 Std.

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Das Elektroauto als Firmenwagen

Für unsere unternehmerisch tätigen Mandanten möchten wir auf die hier hinterlegte Broschüre

„Das Elektroauto als Firmenwagen“

hinweisen. Es enthält umfassende Informationen zum Thema, bereitgestellt durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. Stand: 08. Juni 2023

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Energetische Maßnahmen

Themeninfo: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei eigengenutzten Wohngebäuden

Informieren Sie sich hier, welche Aufwendungen gefördert werden, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rolle ein Energieberater spielt und z.B. wie hoch die Steuerermäßigung ist.  Stand 06. April 2022

Themeninfo: Private Nutzung von betrieblichen E-Fahrzeugen

Hier lesen Sie alle Details zum Anwendungsbereich.

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Weitere steuerliche Themen:

Behandlung der Trinkgelder im Steuerrecht

Steuerliche Anforderung beim Einsatz elektr. Registrierkassen ab 2020

Ehegatten Arbeitsverhältnisse

Häusliches Arbeitszimmer


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Wir sind Ihre Steuerberater – Kanzlei in Hamburg im Westen. Wir betreuen gewerbetreibende, freiberufliche und private Mandanten bundesweit. Wir haben Freude an Zahlen und an der Zusammenarbeit mit den Menschen dahinter.

Standort

Rübcke & Kopp
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Haferweg 46
22769 Hamburg

Kontakt

:  info(at)ruebcke-kopp.de
:  +49 40 6077 1493-0

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